AGB - GHO-Boxing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Gho-Boxing, Inhaber Philipp Ghobrial und seinen Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch Unternehmer. Die AGB gelten für sämtliche vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen – insbesondere für Personal Training in physischer Präsenz sowie für Online-Coaching über die App “Trainerize”.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit Vertragsabschluss bzw. Inanspruchnahme der Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Der Vertragsgegenstand umfasst die individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Bereich Fitness und Gesundheit durch den Anbieter. Je nach gebuchtem Modell bietet der Anbieter seine Leistungen wie folgt an:

  • Personal Training vor Ort: Persönliches Training, insbesondere Boxtraining und funktionelles Krafttraining, das in Einzelstunden oder Paketen (z.B. 10er- oder 20er-Block) vereinbart wird. Das Training findet in der Regel am Trainingsort des Anbieters (z.B. Studio FIVE, Theresiengasse 25–27, 1180 Wien) oder nach Vereinbarung outdoor bzw. in Räumlichkeiten des Kunden statt. Das Personal Training beinhaltet auch Übungseinweisungen, Motivation und auf Wunsch allgemeine Ernährungstipps zur Unterstützung der Trainingsziele.

  • Online-Coaching via App: Online-Betreuung des Kunden durch den Anbieter mittels der “Trainerize”-App. Der Kunde erhält individuelle Trainingspläne, kann seine Fortschritte (z.B. Trainingsdaten, Körpermaße) in der App tracken und steht über die App in regelmäßigem Austausch mit dem Coach (Nachrichten, Feedback, Anpassung der Pläne). Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Kunde über ein geeignetes Endgerät und Internetzugang verfügt. Gegebenenfalls ist eine Registrierung in der App erforderlich; der Kunde erhält dazu vom Anbieter alle notwendigen Informationen.

Der Anbieter erstellt sein Trainings- und Coachingangebot auf Grundlage der persönlichen Bedürfnisse und Ziele des Kunden, welche zu Beginn (und laufend) mit dem Kunden abgestimmt werden. Ein bestimmter Erfolg – etwa das Erreichen bestimmter körperlicher Leistungswerte oder Gewichtsziele – kann nicht garantiert werden, da dieser maßgeblich von der Mitarbeit und den körperlichen Voraussetzungen des Kunden abhängt. Zusatzleistungen wie etwa detaillierte Ernährungshinweise oder zusätzliche Trainingseinheiten außerhalb des vereinbarten Umfangs sind nur auf gesonderte Vereinbarung erhältlich und werden gesondert vergütet.

3. Vertragsschluss

Die Präsentation der Leistungen des Anbieters (etwa auf der Website oder in Werbematerialien) stellt noch kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung/Buchung des Kunden ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.

Der Kunde kann die gewünschten Leistungen in der Regel persönlich, telefonisch oder online (z.B. per E-Mail oder über ein Buchungssystem) anfragen bzw. buchen. Bei Online-Buchungen wird der Eingang der Bestellung vom Anbieter per E-Mail oder über die APP bestätigt. Diese Bestätigung stellt, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, noch keine verbindliche Annahme des Vertrags dar, sondern dient lediglich der Information. Die verbindliche Annahme erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (z.B. Auftragsbestätigung per E-Mail) oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung.

Verträge können sowohl vor Ort (mit gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien) als auch im Fernabsatz (ausschließlich mittels Fernkommunikationsmittel) zustande kommen. Im Falle von Fernabsatzverträgen wird der Anbieter, sofern der Kunde Verbraucher ist, seiner gesetzlichen Informationspflicht nachkommen und den Kunden insbesondere über das ihm zustehende Rücktrittsrecht nach Maßgabe von Punkt 8 dieser AGB informieren. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Trainingstermine und Absage

Trainingstermine für das Personal Training werden individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich. Eine Trainingseinheit im Personal Training umfasst in der Regel ca. 55 Minuten, sofern nicht abweichend vereinbart. Die konkreten Inhalte und der Ablauf der Einheiten werden an die Leistungsfähigkeit und Ziele des Kunden angepasst.

Der Trainingsort wird einvernehmlich festgelegt. Standardmäßig findet das Training im Club FIVE (Theresiengasse 25–27, 1180 Wien) statt. Alternativ kann das Training nach Absprache und freien Kapazitäten auch im Freien (Outdoor) oder in geeigneten Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt werden, soweit dies organisatorisch und sicherheitstechnisch möglich ist und der Anfahrtsaufschlag vom Kunden vergütet wird.

Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen. Verspätungen auf Seiten des Kunden gehen zu dessen Lasten – die Trainingseinheit endet gleichwohl zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verspätungen auf Seiten des Anbieters wird die ausgefallene Zeit nach Möglichkeit nachgeholt oder die Einheit zeitlich verlängert, so dass dem Kunden das volle Leistungsangebot der Einheit zur Verfügung steht.

Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so ist eine Absage oder Verschiebung bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich, ohne dass dem Kunden Kosten entstehen. Bei späterer Absage (insbesondere bei Absagen am selben Tag des Termins) behält sich der Anbieter vor, die betreffende Einheit in Rechnung zu stellen bzw. eine bereits im Voraus erworbene Einheit aus dem Stundenpaket abzuziehen. Bei einem Nichterscheinen ohne Absage wird das Honorar für die vereinbarte Einheit vollumfänglich fällig, als hätte die Einheit stattgefunden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

Kann eine Trainingseinheit aus wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z.B. Krankheit des Trainers), wird der Kunde unverzüglich informiert. In solchen Fällen wird der Termin nach Möglichkeit verschoben bzw. nachgeholt. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Gleiches gilt, wenn aus unvorhersehbaren Gründen wie höherer Gewalt (z.B. extreme Witterungsbedingungen bei Outdoor-Training) oder behördlichen Anordnungen ein Termin abgesagt werden muss – der Termin wird nach Möglichkeit neu angesetzt.

5. Pflichten des Kunden (Gesundheit und Mitwirkung)

Der Kunde trägt durch sein Verhalten wesentlich zum Erfolg des Trainings bei und hat insbesondere folgende Pflichten und Obliegenheiten:

  • Gesundheitszustand: Der Kunde versichert, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Erkrankungen bekannt sind, die einer Teilnahme am Training oder Coaching entgegenstehen. Es wird dem Kunden empfohlen, vor Aufnahme des Trainings ärztlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn Vorerkrankungen, Risikofaktoren oder längere Trainingspausen vorliegen. Auftretende gesundheitliche Probleme oder Änderungen des Gesundheitszustands (z. B. Verletzungen, Krankheiten, Unwohlsein) hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen – dies gilt sowohl vor Vertragsbeginn (etwa im Anamnesegespräch) als auch während der Laufzeit des Vertrags.

  • Befolgung von Anweisungen: Der Kunde verpflichtet sich, die Trainings- und Sicherheitshinweise des Anbieters genau zu befolgen. Übungen sollen nur in der besprochenen Weise und im Rahmen der eigenen Fähigkeiten durchgeführt werden. Handelt der Kunde entgegen den Anweisungen des Trainers oder überschätzt er seine Leistungsfähigkeit, so trainiert er auf eigenes Risiko.

  • Trainingsvorbereitung und Verhalten: Der Kunde hat in geeigneter Sportbekleidung und mit angemessenem Schuhwerk zum Training zu erscheinen. Vor dem Training soll der Kunde ausgeruht und weder unter Einfluss von Alkohol noch Drogen oder Medikamenten stehen, die die Leistungs- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Treten während des Trainings Schmerzen, Schwindel oder Unwohlsein auf, so ist das Training sofort abzubrechen und der Trainer hierüber zu informieren.

  • Nutzung der App: Sofern im Rahmen des Online-Coachings die “Trainerize”-App genutzt wird, ist der Kunde für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er darf Dritten keinen Zugriff auf sein Konto gewähren. Die in der App bereitgestellten Inhalte (Trainingspläne, Übungen, Analysen etc.) sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine Weitergabe dieser Inhalte an Dritte oder eine zweckfremde Nutzung ist nicht gestattet.

Bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen die vorstehenden Pflichten – insbesondere bei bewusster Falschinformation zum Gesundheitszustand oder fortgesetzter Missachtung von Traineranweisungen – kann der Anbieter nach vorheriger Abmahnung den Vertrag außerordentlich kündigen (siehe dazu Punkt 7, Vertragsdauer und Kündigung).

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Anbieters bzw. gemäß individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Zahlungsarten: Dem Kunden stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist:

  • Kreditkarte: Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte ermächtigt der Kunde den Anbieter, die fälligen Beträge über den vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister von der angegebenen Kreditkarte einzuziehen. Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. monatliches Coaching-Abo) erfolgt die Belastung der Kreditkarte jeweils zu Beginn der neuen Abrechnungsperiode.

  • SEPA-Lastschrift: Wählt der Kunde die Zahlung per SEPA-Lastschrift, so erteilt er dem Anbieter ein entsprechendes Lastschriftmandat. Die Abbuchung erfolgt bei Abonnements monatlich im Voraus zu Beginn jeder Abrechnungsperiode, im Übrigen innerhalb der vereinbarten Fristen. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die infolge einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift (z.B. mangels Deckung oder falscher Kontodaten) entstehen, können dem Kunden weiterbelastet werden.

  • Überweisung: Bei Zahlung gegen Rechnung (Überweisung) ist – sofern nicht anders vereinbart – die Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei bestimmten Leistungen kann der Anbieter Vorauskasse verlangen. Insbesondere Blockpakete (z.B. 10er/20er-Blöcke) sind grundsätzlich vor Antritt der ersten Trainingseinheit vollständig zu bezahlen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Ratenzahlung oder abweichende Fälligkeit vereinbart.

Fälligkeit: Die Vergütung für Personal Training-Einzelleistungen oder -Pakete ist – sofern nicht Vorauskasse vereinbart – spätestens unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Einheit fällig (bei Paketen spätestens vor Antritt der ersten Einheit des Pakets). Die Abonnementgebühren für Online-Coaching sind monatlich im Voraus zu entrichten; die erste Zahlung ist mit Vertragsbeginn fällig.

Zusatzleistungen: Entgeltliche Zusatzleistungen, die nicht Teil des ursprünglich gebuchten Leistungsumfangs sind (z.B. separate Ernährungstipps oder zusätzliche Personal-Training-Stunden außerhalb eines gebuchten Pakets), werden gesondert in Rechnung gestellt. Das hierfür anfallende Entgelt und die Zahlungsfälligkeit werden entweder im Voraus vereinbart oder richten sich nach der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preisliste.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Außerdem ist der Anbieter – nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung – berechtigt, seine Leistungen bis zur Begleichung rückständiger Zahlungen auszusetzen (z.B. keine weiteren Trainingseinheiten durchzuführen bzw. den Zugang zum Online-Coaching vorübergehend zu sperren). Etwaige gesetzliche Rechte des Anbieters, insbesondere Schadensersatzforderungen und das Recht zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Personal Training (Einzeleinheiten und Blockpakete): Verträge über Personal-Training-Einzelstunden oder -Pakete (z.B. 10er- oder 20er-Blöcke) sind in der Regel befristete Verträge, die mit Erbringung der vereinbarten Anzahl an Trainingseinheiten enden. Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung solcher Verträge durch den Kunden vor vollständiger Leistungserbringung ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher (siehe Punkt 8) bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter kann in Ausnahmefällen aus Kulanz einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags zustimmen; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht. Nicht in Anspruch genommene Einheiten aus einem Paket verfallen – sofern nicht abweichend vereinbart – nach 12 Monaten ab Vertragsbeginn, falls sie bis dahin nicht absolviert wurden. Im Falle einer länger andauernden gesundheitlichen Verhinderung des Kunden, die durch Attest nachzuweisen ist und die eine Nutzung der Einheiten innerhalb des vorgesehenen Zeitraums unmöglich macht, wird der Anbieter sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden (z.B. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Pakets oder anteilige Erstattung noch nicht genutzter Stunden).

Online-Coaching (Abonnement): Der Vertrag über das Online-Coaching wird mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten abgeschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit (fortlaufender Vertrag), sofern es nicht vom Kunden spätestens 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag vom Kunden jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Abonnements (sowohl zum Ende der Mindestlaufzeit als auch danach) bedarf der Textform (z.B. Kündigung per E-Mail); alternativ kann eine vom Anbieter ggf. angebotene Kündigungsfunktion (z.B. über die App oder das Kundenkonto) genutzt werden. Nicht rechtzeitig ausgesprochene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Termin wirksam. Bereits geleistete Zahlungen für Zeiträume nach dem Beendigungsdatum werden dem Kunden im Falle einer wirksamen Kündigung entsprechend erstattet.

Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn dem Kunden die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist – etwa weil der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug bleibt oder in erheblicher Weise gegen seine Mitwirkungspflichten (siehe Punkt 5) verstößt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn ihm aus gesundheitlichen Gründen (durch ärztliches Attest nachzuweisen) die Fortsetzung des Trainings/Coachings dauerhaft nicht möglich oder zumutbar ist. In Fällen einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus gesundheitlichen Gründen erstattet der Anbieter dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Entgelte, soweit sie auf den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen (bzw. bei Stundenpaketen für nicht verbrauchte Einheiten). Gesetzliche Rechte auf Rücktritt oder Kündigung (z.B. gemäß §§ 3 ff KSchG) bleiben unberührt.

8. Rücktrittsrecht (Widerruf) für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen (d.h. ausschließlich mittels Fernkommunikationsmittel, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit; z.B. Online-Buchung, E-Mail oder Telefon), so hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Kunde die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Frist absendet.

Der Rücktritt kann formlos erfolgen, sollte aber eine eindeutige Erklärung des Entschlusses des Kunden zum Vertragsrücktritt enthalten. Der Kunde kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung (z.B. per E-Mail oder Post) an den Anbieter richten. Die Rücktrittserklärung ist zu senden an: Philipp Ghobrial – Gho-Boxing, Alszeile 57–63/6/3, 1170 Wien, Österreich, E-Mail: info@gho-boxing.at. Hat der Kunde den Rücktritt wirksam erklärt, so wird der Anbieter etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung zurückerstatten. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Kunden wird für die Rückzahlung kein Entgelt berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass der Anbieter mit der Dienstleistung (z.B. Durchführung von Trainingseinheiten oder Bereitstellung von Coaching-Inhalten) bereits während der laufenden Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat der Kunde im Falle eines Rücktritts einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.

Ausnahmen: Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vom Rücktrittsrecht vor. Insbesondere besteht kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht), wenn der Vertrag Leistungen betrifft, die in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Kunde eine einzelne Personal-Training-Einheit zu einem festen Termin bucht – in einem solchen Fall hat der Verbraucher kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Weiters erlischt ein bestehendes Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter – auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und die Leistung bereits vollständig erbracht hat (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG). Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Kein Widerrufsrecht besteht schließlich auch in den Fällen, in denen der Kunde kein Verbraucher ist (Verträge mit Unternehmern) oder der Vertrag unter Anwesenheit beider Parteien (z.B. vor Ort im Studio) geschlossen wurde – in solchen Fällen findet das fernabsatzrechtliche Rücktrittsrecht keine Anwendung.

  1. Haftung

Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien, entgegenstehen.

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Gesundheitszustand zu machen und die Anweisungen des Trainers zu befolgen (siehe Pflichten des Kunden, Punkt 5). Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde vom Anbieter nicht bekannt gegebene gesundheitliche Vorschädigungen hat oder entgegen den Anweisungen des Trainers handelt. Eigene Risiken, die der Kunde bewusst eingeht (etwa Überanstrengung trotz Warnung des Trainers), liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

Der Anbieter gibt keine Garantie für einen bestimmten Erfolg des Trainings oder Coachings. Insbesondere haftet der Anbieter nicht dafür, dass vom Kunden angestrebte Trainingsziele innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden. Beratung zu Ernährung und Lebensstil erfolgt nach bestem Wissen des Anbieters, ersetzt jedoch keine ärztliche Beratung; Entscheidungen des Kunden auf Grundlage solcher Empfehlungen liegen in dessen eigener Verantwortung.

Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen des Kunden, die zu Trainingseinheiten mitgebracht werden. Dem Kunden wird empfohlen, keine unbeaufsichtigten Wertsachen zum Training mitzubringen. Soweit Trainingsgeräte oder -räume des Anbieters genutzt werden, haftet der Anbieter für dort eingebrachte Gegenstände des Kunden nur nach Maßgabe der oben genannten Grundsätze.

Bei Online-Coaching-Leistungen, die über die “Trainerize”-App erbracht werden, haftet der Anbieter nicht für technische Störungen oder Verfügbarkeitsprobleme der App, soweit diese außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. Ausfälle des Plattform-Betreibers oder Internet-Störungen). Der Anbieter bemüht sich jedoch, bei technischen Problemen schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und den Kunden zu unterstützen. Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der App lässt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt, sofern der Gesamtumfang der gebuchten Coaching-Leistung dennoch erbracht werden kann (etwa durch Verlängerung des Coaching-Zeitraums entsprechend der Ausfallzeit).

10. Datenschutz

Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der einschlägigen Datenschutzgesetze (DSGVO, DSG). Personenbezogene Daten des Kunden sind beispielsweise Kontakt- und Vertragsdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, gewählte Leistungen, Zahlungsinformationen) sowie gesundheitsbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen des Trainings/Coachings mitteilt (z.B. BMI, Körpermaße, Trainingshistorie, gesundheitliche Einschränkungen). Diese Daten werden vom Anbieter nur insoweit verwendet, wie es zur Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer sie ist zur Vertragserfüllung erforderlich (etwa Verarbeitung der Zahlung durch einen Zahlungsdienstleister) oder der Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Im Rahmen des Online-Coachings via App “Trainerize” werden relevante Trainings- und Gesundheitsdaten des Kunden auf dieser Plattform gespeichert. Sowohl der Anbieter als auch der Kunde nutzen hierbei die Dienste eines Drittanbieters (Trainerize). Der Anbieter achtet darauf, dass die Verwendung der App DSGVO-konform erfolgt. Die in der App erfassten Gesundheitsdaten (wie Trainingsfortschritte, Körperwerte, Notizen) sind nur für den jeweiligen Kunden und seinen persönlichen Coach einsehbar. Weder andere Nutzer noch unberechtigte Dritte haben Zugriff darauf. Der Anbieter und seine Trainer behandeln alle personenbezogenen Daten streng vertraulich.

Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten der Kunden vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen. Die weiteren Einzelheiten der Datenverarbeitung (z.B. Rechte des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschwerde) sind der ggf. vorhandenen Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen. Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss in die genannte Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten ein, soweit dies für die Vertragserfüllung und Trainingsbetreuung erforderlich ist. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung kann der Anbieter jedoch die vertraglich geschuldete Leistung möglicherweise nicht mehr ordnungsgemäß erbringen (etwa wenn erforderliche Gesundheitsinformationen nicht mehr verarbeitet werden dürfen).

Personenbezogene Daten werden vom Anbieter nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des Vertrags und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Trainingsbezogene Gesundheitsdaten werden auf Wunsch des Kunden – sofern technisch möglich – jederzeit gelöscht. Spätestens 12 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht oder anonymisiert der Anbieter personenbezogene Trainings- und Gesundheitsdaten des Kunden, sofern deren weitere Aufbewahrung nicht zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften (z.B. steuerrechtlicher Vorschriften) erforderlich ist.

11. Geheimhaltung

Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Trainings und Coachings vom Kunden mitgeteilten oder bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere gesundheitliche und private Informationen des Kunden sowie sonstige sensible Daten dürfen vom Anbieter ohne Einwilligung des Kunden weder an Dritte weitergegeben noch für Dritte zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind solche Informationen, zu deren Weitergabe der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist oder die ohnehin öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einem Vertrauensbruch des Anbieters beruht.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des individuell geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform bzw. Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Auch ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis bedarf seinerseits der Schriftform.

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Vertragslücken.

Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (d.h. die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Heimatlandes des Verbrauchers bleiben anwendbar).

Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters (Wien), sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers; eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten des Verbrauchers wird nicht getroffen.

Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Anbieter zu nutzen. Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass er nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit ist, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Beschwerden können in erster Linie direkt an den Anbieter (siehe Kontakt oben) gerichtet werden, der sich bemühen wird, etwaige Probleme einvernehmlich zu lösen.